Zum Inhalt springen

Förderung und Steuern

Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe

Mit Förderung günstiger in die Solaranlage starten

Die Förderung einer Photovoltaikanlage, eines Balkonkraftwerks oder einer Wärmepumpe fällt je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich aus. Ein landesweites Zuschussprogramm gibt es in Baden-Württemberg derzeit nicht, dafür zinsgünstige Darlehen des Landes und einzelne kommunale Zuschüsse.

Gefördert werden vor allem drei Bereiche: die Stromerzeugung mit Photovoltaik, der Heizungstausch hin zu erneuerbaren Energien, und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Welche Programme sich kombinieren lassen und in welcher Reihenfolge sie beantragt werden müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Wichtig ist nur eines: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, sonst ist die Förderung verloren.

Ihre Fördermöglichkeiten im Überblick

KfW-Kredit 270: Erneuerbare Energien Standard
Zinsgünstiges Darlehen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, finanziert bis zu 100 Prozent der Kosten. Der effektive Jahreszins beginnt je nach Bonität bei rund 3,8 Prozent.

KfW-Zuschuss 458: Heizungsförderung
Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus und einkommensabhängiger Bonus, insgesamt bis zu 70 Prozent, für Haushalte mit geringem Einkommen bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

L-Bank: Wohnen mit Zukunft Photovoltaik
Zinsgünstiges Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Photovoltaikanlage und Speicher, ab 5.000 Euro, mit zehn Jahren Zinsbindung und ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Es handelt sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss. Beantragt wird er über Ihre Hausbank.

Kommunale Programme, Beispiel Freiburg
Einzelne Gemeinden zahlen echte Zuschüsse. Freiburg fördert über „Dein Dach kann mehr!“ beziehungsweise „Klimafreundlich wohnen“. Was in Ihrer Gemeinde gilt, prüfen wir vor jedem Angebot für Sie.

Die steuerlichen Vorteile

Keine Mehrwertsteuer: Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer an. Die Regelung ist unbefristet.
Einkommensteuerfrei: Die Einnahmen kleiner Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind von der Einkommensteuer befreit, der Betrieb wurde spürbar entbürokratisiert.

Wie sich das in Ihrem Fall konkret auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Wir planen die Technik, die steuerliche Beratung gehört in andere Hände.

Was die Anlage sonst noch einbringt

Die Anschaffungskosten refinanzieren sich über zwei Wege: über den Strom, den Sie nicht mehr einkaufen müssen, und über die Einspeisevergütung für den Überschuss. Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, bekommen 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung, 20 Jahre garantiert.

Dazu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Eine Photovoltaikanlage steigert den Wert Ihrer Immobilie und verbessert den Energieausweis.

Für die Finanzierung arbeiten wir mit erfahrenen Partnern aus der Banken- und Finanzbranche zusammen, die Sie bei der Beschaffung der Investitionsmittel beraten.